Exquisit Wohnen

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Gestalten Sie ihren Balkon nach belieben

Als Mieter können Sie Ihren Balkon nach Belieben nutzen, sie haben hier also jegliche Freiheit. Sie können Möbel wie Tische oder Stühle aufstellen, Markisen oder Sonnensegel als Balkon Sichtschutz verwenden, das Balkongeländer mit buntem Markisenstoff bespannen, Ihre Wäsche aufhängen, rauchen und vieles mehr, sagt der Mieterschutzverein Frankfurt. Auch wenn sich Nachbar durch das ein oder andere gestört fühlen, ist dies nicht verboten. Auch Besuch dürfen Sie auf ihrem Balkon empfangen. Balkon in NaturEinzig von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr müssen Ruhezeiten eingehalten werden.
Sie dürfen Ihren Balkon auch nach Belieben mit Blumen und Pflanzen verschönern. Sie sollten aber beim Gießen darauf achten, dass sie darunter liegende Balkone betropfen und dass Ihre Blumenkästen sicher befestigt sind, damit sie bei Unwetter nicht herabstürzen und damit Passanten verletzen. Blätter, die von Ihrem Balkon auf einen anderen Balkon fallen, müssen Ihre Nachbarn hinnehmen.