Schluss mit eingeschränkter Wohnqualität – Mietminderung geltend machen
Mit einem Umzug in eine schöne Wohnung verbinden Menschen ein hohes Maß an Lebensqualität. Die eigenen vier Wände sind Rückzugsort und dienen der Entspannung. Bewohner investieren ordentliche Summen für ihr persönliches Wohnparadies. Umso ärgerlicher ist es, wenn es Stress mit dem Vermieter gibt, weil die Wohnung Mängel aufweist. Eine defekte Heizung im Winter ist kein Zuckerschlecken, auch ein Rohrbruch oder permanenter Baulärm vor dem Haus mindern die Wohnqualität. Viele Mieter werden vertröstet, vereinbarte Termine finden nicht statt, der Vermieter wiegelt ab. Doch jeder Mieter kann reagieren und bei erheblichen Beeinträchtigungen eine Minderung des Mietpreises fordern und geltend machen. Dabei entscheidet der Mangel über die Höhe des Betrages.
Verschlechterung der Mietsache berechtigt zur Minderung
Der Gesetzgeber hat es deutlich formuliert. Liegt ein Mangel oder eine Verschlechterung der Mietsache vor, kann der Mieter eine Mietminderung fordern. Vorher sollte er dem Vermieter allerdings eine Frist zur Behebung des Mangels einräumen. Die schriftliche Darlegung des Mängelsache und eine Fristsetzung ist der richtige Weg.
Reagiert der Vermieter nicht auf die Aufforderung zur Mängelbeseitigung, kann der Mieter je nach Mangel die volle oder teilweise Miete einbehalten. Das Minderungsgesetz ermöglicht dem Mieter das Recht zur Zurückbehaltung von Mietzahlungen und auf Beseitigung der Mängel. Allerdings muss die Beeinträchtigung schon erheblich sein. Eine leichte Geruchsbelästigung oder kleine optische Fehler berechtigen nicht zur Einbehaltung von Mietzahlungen.
Vorher beraten lassen und im Web Infos einholen
Bevor ein Mieter richtig loslegt und Mietzahlungen zurückhält, sollte er sich unbedingt informieren. Der Deutsche Mieterschutzbund ist ein optimale Anlaufstelle. Anwälte können individuell ausloten, welcher Mangel vorliegt und in welcher Höhe ein Minderung möglich ist. Effektive Quellen sind auch aussagekräftige Mietminderungstabellen, die im Internet abrufbar sind.
Die Tabellen sind einfach strukturiert und listen alle Mängel von A bis Z – ob Ameisen oder Zugluft. Mieter, die in ihrer Wohnung Mängel entdecken oder sich durch Baulärm belästigt fühlen, finden heute umfassende Unterstützung. Jeder sollte etwas unternehmen, bevor die Wohnqualität weiter sinkt. Oft hilft aber schon ein höfliches Gespräch mit dem Vermieter. Wie überall gilt: der Ton macht die Musik.